TIERSCHUTZVEREIN FÜR HEIDELBERG UND UMGEBUNG e.V.

Unsere Schützlinge freuen sich auf ein neues FÜR IMMER ZUHAUSE

Geld- und Sachspenden

Liebe Tierfreunde,

als gemeinnütziger Verein sind wir auf Eure Unterstützung angewiesen!


Sie wollen uns unterstützen?

Wir freuen uns über Ihre Futter- und Geldspenden.

Unterstützen Sie uns durch Ihre Online-Spende:


Geldspenden

Sparkasse Heidelberg

Kto. 28 23 1

BLZ 672 500 20

IBAN: DE 38 6725 0020 0000 0282 31

BIC SOLADES1HDB


Spenden bis zu einer Höhe von 300.-Euro benötigen keine amtliche Spendenquittung. Hier reicht dem Finanzamt die Vorlage des Kontoauszugs.

Grundsätzlich erhalten Sie eine Spendenquittung  bei einer Spende von über 300.-Euro, wenn Sie im Verwendungszweck zusätzlich Ihre Postanschrift angeben.

Spenden sind steuerlich absetzbar, Gemeinnützigkeit anerkannt.

 

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SACHSPENDEN

Trockenfutter für Katzen
Kitten-Trockenfutter
Gastro-Diätfutter für Katzen
Hundefutter
Kleintierfutter
Heu und Stroh für Kleintiere

Frottee-Handtücher
ZEWA-Papiertücher
Flüssigseife
Waschpulver
Essigreiniger
Spülmittel
Geschirrspülmaschinen-Tabs
Abfallsäcke 35 und 120 Liter

Bitte KEINE Bettwäsche, Bettdecken oder Polster

 

TESTAMENT - Ihr letzter Wille gilt den Tieren

"Ein Tierheim - nur ein vorübergehendes Zuhause": Jahrein - jahraus, bei jedem Wetter gilt unsere ganze Aufmerksamkeit der Pflege und Vermittlung von Tieren in ein neues, schönes, dauerhaftes Zuhause. Tiere, die zu uns kommen, da sich Lebensumstände verändern, Tiere leider nicht mehr gewollt werden, Menschen für Futter- und Tierarztkosten nicht mehr aufkommen können, oder auch durch den Tod des Besitzers. Um diesen Dienst im Sinne des Tierschutzes zu finanzieren, brauchen wir als gemeinnütziger Verein die finanzielle Hilfe vieler Menschen. So bedenken uns einige über ihren Tod hinaus mit Ihrer Unterstützung und setzen den Tierschutzverein als Erbe oder Vermächtnisnehmer in ihrem Testament ein. Dabei erfüllen wir natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt.

Wie kann man Tieren mit dem letzten Willen Gutes tun?

- Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft (z.B. Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V.).


- Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern und eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an das Tierheim zu zahlen, o. ä. Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB). Ebenso kann ein Vermächtnisnehmer mit einer solchen Auflage versehen werden.

Was man beachten muss

Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB).

ACHTUNG: die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig!

Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.

Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, die vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können.

Es empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung!

 

Was im Testament wichtig ist

Wenn Sie die den Tierschutzverein mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:

 

  • Tierschutzverein für Heidelberg u. U. e.V., Speyerer Schnauz 3, 69124 Heidelberg, muss im Erbe genannt werden.

  • Wenn mehrere Erben bedacht werden sollen, machen Sie sich bitte die Mühe, zumindest die wichtigsten Werte genau zu beschreiben oder zu erwähnen. Spätere Missverständnisse können so vermieden werden.

  • Bei mehreren Erben regeln Sie bitte genau, wer die Kosten der Beerdigung und der Nachlassabwicklung bzw. Steuerschulden zu tragen hat.

  • Die Verwahrung des Testamentes ist auch sehr wichtig. Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht) verwahrt gegen eine Gebühr jedes Testament und sorgt dafür, dass es automatisch nach dem Tode eröffnet wird. So können Sie der Möglichkeit vorbeugen, dass übergangene Angehörige Testamente, die zu Hause verwahrt werden, beseitigen.

  • Wir empfehlen immer eine rechtliche Beratung.

Zum Schluss

Wir können nicht sicher sagen, was uns morgen erwartet - aber dass die Tiere weiter unsere Hilfe brauchen, dessen sind wir uns sicher.

Bitte helfen Sie dem Tierschutzverein Heidelberg u. U. e.V. zu helfen - damit auch in Zukunft gilt:

"Ein Tierheim – nur ein vorübergehendes Zuhause"



 
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